Edith Kindermann

Fachanwältin für Familienrecht aus Bremen

Sie ist neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit auch Vizepräsidentin des Deutschen Anwaltvereins

Vita

Edith Kindermann (geboren am 16.05.1962 in Westfalen) absolvierte die einstufige Juristenausbildung an der Universität Bielefeld von 1981 bis 1988. Von 1988 bis 1992 arbeitete sie dort als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Handelsrecht und Steuerrecht nebst Institut für Anwalts- und Notarrecht. Im April 1992 wurde sie als Rechtsanwältin zugelassen. Seit 1999 ist sie Fachanwältin für Familienrecht und seit 2007 Notarin. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im anwaltlichen Haftungs-, Berufs- und Gebührenrecht sowie im Familienrecht. Edith Kindermann ist Mitglied des Vorstandes des Bremischen Anwaltsvereins seit 1998,  der Arbeitsgemeinschaften Agrarrecht, Allgemeinanwalt, Anwältinnen, Anwaltsnotariat, Bau- und Immobilienrecht, Familienrecht, Versicherungsrecht und der Satzungsversammlung seit der 2. Legislaturperiode sowie Vorstandsmitglied der juristischen Gesellschaft Bremen. Zudem ist sie seit 2019 Präsidentin des DAV. Seit 1993 wirkt sie als Autorin an verschiedenen Fachpublikationen mit und übt die Dozententätigkeit aus.