Seminar zum Strafrecht I
Referent/Innen
Daniel Jehser
Richter am Landgericht Karlsruhe
Seminardetails
Seminarbeginn: | 17.11.2023 - 08:15 Uhr |
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Seminarende: | 17.11.2023 - 17:00 Uhr |
Anmeldeschluss: |
15.11.2023
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Seminarnummer: | 08/2023 |
Seminarpreis: | 209,00 € zzgl. Mwst |
Veranstaltungsort: | Maßregelvollzug Uchtspringe |
ACHTUNG!!! ACHTUNG!!! ACHTUNG!!!
Diese Veranstaltung findet in der Maßregelvollzugseinrichtung Uchtspringe (Schnöggersdorfer Weg 1, 39576 Hansestadt Stendal / OT Uchtspringe) statt.
Neben dem nachstehenden Vortrag unserer Referenten, Herrn Heidrich und Herrn Jehser, ist eine Führung innerhalb der Einrichtung mit dem Chefarzt Herrn Dr. med. Felix Schneider geplant.
Aspekte der Verteidigung im Zusammenhang mit einer möglichen Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB)
Die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist eine der am schwersten wiegenden Rechtsfolgen in einem Strafverfahren. Spätestens mit dem Fall Mollath wurde dieses Rechtsinstrument auch einer breiteren Öffentlichkeit bekannt.
Nicht zuletzt aufgrund der Rechtsprechung des BVerfG aus Anlass dieses Falles wurden mit Gesetz zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des StGB und zur Änderung anderer Vorschriften v. 8.7.2016 (BGBl. 2016 I 1610), das am 1.8.2016 in Kraft trat, die Anforderungen an die zu erwartenden Taten erhöht und die Anforderungen an die Anlasstaten präzisiert.
Die Entwicklung des § 63 StGB zeigt einen leichten Rückgang der Neuanordnungen im Bundesdurchschnitt von 2008 bis 2017 und seitdem einen erneuten Anstieg auf 1128 Anordnungen (Stand 2021), was über dem Höchststand von 2008 liegt. Die Bundesländer entwickeln sich dabei aber unterschiedlich. In Sachsen-Anhalt ist die Tendenz in den letzten Jahren über dem Bundesdurchschnitt gewesen.
Das Seminar befasst sich mit allen Aspekten dieser Maßregel von der Verteidigung vor und in der Hauptverhandlung bis zur Vollstreckung. Dabei werden auch konkrete Hinweise geben, worauf im Rahmen der Hauptverhandlung aus anwaltlicher Sicht geachtet werden kann.
Die Teilnehmerzahl für diese Veranstaltung ist auf 20 Personen begrenzt.