Seminar zum Strafrecht III

Referent/Innen

Lt. JVA Dr. Jörn Patzak

Leiter der Justizvollzugsanstalt Wittlich

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Seminardetails

Seminarbeginn:

22.11.2024 - 08:15 Uhr

Seminarende:

22.11.2024 - 17:00 Uhr

Anmeldeschluss:

 

20.11.2024

 

Seminarnummer: 10/2024
Seminarpreis: 209,00 € zzgl. Mwst
Veranstaltungsort: Viehbörse Magdeburg

Unser Seminar:

Aktuelle Entwicklungen im Betäubungsmittelrecht mit Schwerpunkt auf die neuen Regelungen im Cannabisgesetz (CanG), insb. dem neuen Konsumcannabisgesetz (KCanG) und dem Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG)

 

Vorstellung des Cannabisgesetzes (CanG) mit Neuregelungen beim Umgang mit Cannabis zu Konsumzwecken und zu medizinischen Zwecken

  • Wichtigste Gesetzesänderungen des CanG, z.B. der StPO mit weniger Katalogtaten als im BtMG (Stichwort: Urteil des LG Mannheim, welches einen Händler mit 450 kg Cannabis über ein Kryptohandy freigesprochen hat),
  • Anwendungsbereich des Konsumcannabisgesetzes (was ist mit Samen, was ist mit Nutzhanf, was ist mit sog. Edibles?),
  • Umgang mit Konsumverboten nach § 5 KCanG,
  • Umgang mit den Freigrenzen (Besitz von 25 g Cannabis außerhalb der Wohnung oder 50 g in der Wohnung oder Erwerb von 25 g Cannabis) und die Folgen für den Schuldumfang und Sicherstellung/Einziehung,
  • Verhältnis Ordnungswidrigkeit/Straftat/Einstellung bei geringen Mengen zum Eigenkonsum nach § 35a KCanG,
  • notwendige teleologische Reduktion des verbotenen Herstellens beim Ernten von Cannabisblüten,
  • Umgang mit sog. Raucherrunden nach dem KCanG,
  • Bestimmung der nicht geringen Menge von Cannabis,
  • Anwendung des Mehrbegünstigungsprinzips,
  • Strafzumessung bei Cannabis.

 

Aktuelle Gesetzesänderungen und aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung zu BtMG und NpSG, z.B. Rechtsfragen beim Onlinehandel und bei verschlüsselter Kommunikation durch sog. Kryptohandys

 

Neue Rechtslage bei Teilnahme am Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss, insbesondere

·        Abgrenzung Straftat des § 316 StGB und Ordnungswidrigkeit des § 24a Abs. 2 StVG,

·        Änderung des § 24a StVG mit Einführung eines Grenzwertes von 3,5 ng/mL THC in Abs. 1a n.F.

·        Neuregelung der FeV bezüglich Cannabis

 

 

 

In der Seminargebühr sind auch die Kosten für ein Mittagessen sowie zwei Kaffee- bzw. Teepausen mit Gebäck und alkoholfreien Getränken enthalten.

Die Anmeldebestätigung nebst Rechnung erfolgt schnellstmöglich nach Erhalt per Telefax. Eine Teilnahmeurkunde nach § 15 FAO wird für 7,5 Stunden ausgestellt.

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Seminardaten
17.09.2024