Seminar zum Verkehrsrecht I
Referent/Innen
Dr. Günter Prechtel
Vorsitzender Richter einer Berufungs- und erstinstanzlichen Zivilkammer am LG München
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Seminarbeginn: | 10.11.2023 - 08:15 Uhr |
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Seminarende: | 10.11.2023 - 17:00 Uhr |
Anmeldeschluss: |
08.11.2023
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Seminarnummer: | 07/2023 |
Seminarpreis: | 209,00 € zzgl. Mwst |
Veranstaltungsort: | Viehbörse Magdeburg |
Der Zeugenbeweis im Verkehrsunfallprozess
Vernehmungstaktik – Beweiswürdigung - Fehlerquellen
In vielen Fällen sind in der Praxis nicht Rechtsfragen für den Ausgang eines Rechtsstreits entscheidend, sondern die Beweisbarkeit von Tatsachen. Hierbei kommt dem Zeugenbeweis gerade im Verkehrsunfallprozess besondere Bedeutung zu. Dieser ist zwar das häufigste, allerdings bekanntermaßen auch das unsicherste aller Beweismittel.
In der Veranstaltung soll u.a. der Frage nachgegangen werden, ob und auf welche Weise es möglich ist, Lüge von Wahrheit zu unterscheiden. Zudem werden mögliche Fehlerquellen beim Zeugenbeweis aufgezeigt. Neben psychologischen Forschungsergebnissen wird insbesondere auch die Rechtsprechung des BGH zur Aussageanalyse und Beweiswürdigung dargestellt. Grundlage alledem ist indes die Aussage des Zeugen. Ob diese jedoch für den Mandanten günstige Ergebnisse bringt, hängt nicht zuletzt von einer geschickten Fragetechnik ab.
Einige Videoausschnitte sowie Praxisbeispiele tragen zur Veranschaulichung bei.
Inhalt:
- Erkennen von Lügen
- Gibt es allgemeingültige Lügensignale?
- Alltagstheorien und wissenschaftliche Erkenntnisse
- Bedeutung nonverbaler Verhaltensweisen
- Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit
- Bedeutung des persönlichen Eindrucks für die Beweiswürdigung
- Entscheidungsheuristiken
- Wahrnehmungsfehler und Erinnerungsirrtümer
- Typische Fehlerquellen beim Verkehrsunfall
- Aussageanalyse nach der Rechtsprechung des BGH
- Realkennzeichen und Warnsignale
- Beweiswürdigung in der Praxis
- Fragetechnik und Taktik
- Manipulation mittels Suggestivfragen
- Aufdeckung eines Komplotts
- Anforderung der Rechtsprechung an die Beweiswürdigung
- Schätzungen von Zeugen
- Beifahrer als Zeugen
- Polizeibeamte als Zeugen
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