Seminar zum Verkehrsrecht I

Referent/Innen

Dr. Günter Prechtel

Vorsitzender Richter einer Berufungs- und erstinstanzlichen Zivilkammer am LG München

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Seminardetails

Seminarbeginn:

10.11.2023 - 08:15 Uhr

Seminarende:

10.11.2023 - 17:00 Uhr

Anmeldeschluss:

 

08.11.2023

 

Seminarnummer: 07/2023
Seminarpreis: 209,00 € zzgl. Mwst
Veranstaltungsort: Viehbörse Magdeburg

Der Zeugenbeweis im Verkehrsunfallprozess

Vernehmungstaktik – Beweiswürdigung - Fehlerquellen

In vielen Fällen sind in der Praxis nicht Rechtsfragen für den Ausgang eines Rechtsstreits entscheidend, sondern die Beweisbarkeit von Tatsachen. Hierbei kommt dem Zeugenbeweis gerade im Verkehrsunfallprozess besondere Bedeutung zu. Dieser ist zwar das häufigste, allerdings bekanntermaßen auch das unsicherste aller Beweismittel.

 

In der Veranstaltung soll u.a. der Frage nachgegangen werden, ob und auf welche Weise es möglich ist, Lüge von Wahrheit zu unterscheiden. Zudem werden mögliche Fehlerquellen beim Zeugenbeweis aufgezeigt. Neben psychologischen Forschungsergebnissen wird insbesondere auch die Rechtsprechung des BGH zur Aussageanalyse und Beweiswürdigung dargestellt. Grundlage alledem ist indes die Aussage des Zeugen. Ob diese jedoch für den Mandanten günstige Ergebnisse bringt, hängt nicht zuletzt von einer geschickten Fragetechnik ab.

Einige Videoausschnitte sowie Praxisbeispiele tragen zur Veranschaulichung bei.

Inhalt:

  • Erkennen von Lügen
  • Gibt es allgemeingültige Lügensignale?
  • Alltagstheorien und wissenschaftliche Erkenntnisse
  • Bedeutung nonverbaler Verhaltensweisen
  • Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit
  • Bedeutung des persönlichen Eindrucks für die Beweiswürdigung
  • Entscheidungsheuristiken
  • Wahrnehmungsfehler und Erinnerungsirrtümer
  • Typische Fehlerquellen beim Verkehrsunfall
  • Aussageanalyse nach der Rechtsprechung des BGH
  • Realkennzeichen und Warnsignale
  • Beweiswürdigung in der Praxis
  • Fragetechnik und Taktik
  • Manipulation mittels Suggestivfragen
  • Aufdeckung eines Komplotts
  • Anforderung der Rechtsprechung an die Beweiswürdigung
  • Schätzungen von Zeugen
  • Beifahrer als Zeugen
  • Polizeibeamte als Zeugen

 


 

 

In der Seminargebühr sind auch die Kosten für ein Mittagessen sowie zwei Kaffee- bzw. Teepausen mit Gebäck und alkoholfreien Getränken enthalten.

Die Anmeldebestätigung nebst Rechnung erfolgt schnellstmöglich nach Erhalt per Telefax. Eine Teilnahmeurkunde nach § 15 FAO wird für 7,5 Stunden ausgestellt.

Die Anmeldefrist ist abgelaufen!

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